Gerade erst ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft getreten und hat auch bei Schweizer Unternehmen für Wirbel in der Online-Welt gesorgt. Nun folgt bereits die nächste EU-Debatte, die sich stark auf das Internet auswirken könnte. Dieses Mal geht es um die Reform des Urheberrechts. Auch wenn die endgültige Fassung der Reform erst noch verhandelt wird, enthält die Vorlage zwei brisante Punkte in Bezug auf die Freiheit im digitalen Raum.
Im Web 2.0 ist es schnell passiert: Ein Bild wird geteilt, ein Text wird repostet, Inhalte werden für einen eigenen Eintrag übernommen. Genauso schnell wird dabei aber die Quellenangabe oder die Einholung des Nutzungsrechts beim Urheber vergessen. Dem will die EU nun den Riegel schieben. Zwei Bestimmungen fallen dabei besonders ins Gewicht.
sollen Upload-Filter dafür sorgen, dass nur Dateien auf Online-Plattformen hochgeladen werden können, für die der Urheber die Nutzungsrechte freigegeben hat. Dies würde nicht nur grosse Anbieter wie Google, Facebook und Instagram betreffen, sondern sämtliche Webseiten-Inhaber. Kritische Stimmen befürchten, dass das Netz in seiner heutigen Form nicht weiterbestehen könnte. So wäre es zum Beispiel schwierig, die Meme-Kultur aufrechtzuerhalten oder kollaborative Projekte wie Wikipedia in ihrer derzeitigen Funktionsweise weiterzubetreiben.
soll ein Leistungsschutzrecht bereits bei der Übernahme kurzer Textinhalte eine finanzielle Entschädigung an die Urheber bzw. die Verlage gewährleisten. Damit bestünde eine zusätzliche Hürde bei der Verwendung von fremden Inhalten. Zugleich würde diese Bestimmung den Verlagen zugutekommen.
Auch wenn die Reform erst im Entwurf ist, gilt es bereits im Voraus die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Damit kann eine böse Überraschung bei einem allfälligen Eintreten umgangen werden. Dazu kommt, dass ein bewusster und korrekter Umgang mit Nutzungsrechten juristisch und ethisch nur von Vorteil sein kann. Doch was kann schon jetzt umgesetzt werden?
Wer selber Inhalte produziert, ist auch selber Urheber und läuft damit nicht Gefahr, kein Nutzungsrecht zu haben. Ganz egal, ob Bilder, Texte oder Videos – wer selber herstellt, ist auf der sicheren Seite. Wichtig ist dabei, dass die Inhalte zielgruppenrelevant und ansprechend sind. Sind die Ressourcen und das Knowhow für eigenen Content nicht vorhanden, bieten Outsourcing und Einkauf alternativ die Option, diesen trotzdem zu erlangen. Sollten Sie dennoch auf fremde Inhalte zurückgreifen wollen, gibt es allerdings auch dafür Möglichkeiten.
Sie wollen ein Bild einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens teilen? Sie würden einen Textabschnitt gerne übernehmen? Fragen Sie vorher bei der Urheberin oder dem Urheber nach und holen Sie sich das Nutzungsrecht ein. Vergessen Sie dabei nicht, abzuklären, ob und in welcher Form eine Quellenangabe gemacht werden soll. Diese müssen sie dann auch entsprechend umsetzen.
Sowohl für Fotos als auch für Videos gibt es Stock-Datenbanken, wo Inhalte ohne Lizenz bezogen und gewerblich genutzt werden können. Dabei gibt es einerseits kostenpflichtige Anbieter, aber auch kostenlos können ansprechende Bildinhalte verwendet werden. Wichtig ist auch hier, bei jedem Bild bzw. Video aufs Neue genau abzuklären, für welchen Zweck die Bilder genutzt werden dürfen und ob eine Quellenangabe notwendig ist.
Betreibt man eine Webseite, gilt es nicht nur, sich ans Urheberrecht zu halten, man sollte auch genau beobachten, was mit den eigenen Inhalten passiert. Taucht einer Ihrer Beiträge plötzlich gegen Ihren Willen auf einer fremden Seite auf, müssen Sie das nicht akzeptieren. Setzen Sie sich mit der Anbieterin oder dem Anbieter in Kontakt und weisen Sie ihn freundlich auf die Problematik hin. Bestenfalls ergibt sich daraus eine Synergie. Sollte die Kontaktaufnahme nicht in Ihrem Sinne verlaufen, können Sie sich überlegen, ob Sie juristische Schritte einleiten wollen – denn Ihr geistiges Eigentum gehört Ihnen.
Zur vollständigen Position der EU-Staaten zur Reform des Urheberrechts: http://www.consilium.europa.eu/media/35373/st09134-en18.pdf
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